Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Institut für Computerlinguistik

FAQ Bachelor: Abschluss

Stand: November 2019

  1. Welche Sprachkenntnisse muss ich für das Bachelorstudium nachweisen?
  2. Wo bekomme ich ein Transcript of Records?
  3. Wie funktioniert das mit der Abschlussprüfung?
  4. Wie und wann soll man sich am Ende des Studiums exmatrikulieren lassen? Was passiert, wenn man mitten eines Semesters mit dem Studium fertig ist - wird man sofort exmatrikuliert?
  5. Ich würde gerne meine Abschlussarbeit extern in einem Betrieb schreiben. Unter welchen Bedingungen ist das möglich?
  6. Wie schnell muss ich mich nach der letzten Prüfungsleistung zur Abschlussprüfung anmelden?
  7. In der PO steht, dass man 8 Wochen Zeit hat sich "nach Ablegung der letzten studienbegleitenden Prüfung (beide Fächer)" für die Bachelorarbeit anzumelden. Gibt es auch nicht studienbegleitende Prüfungen, die man ablegen muss?
  8. Wie meldet man sich für die mündliche Prüfung an?
  9. Ich kann mich für die BA-Prüfung nicht im LSF anmelden.
  10. Welche Bearbeitungszeit gilt für die Bachelorarbeit?
  11. Was sind Streichmodule?
  12. Ich habe mich für einen Kurs angemeldet, bin aber leider durchgefallen. Bleibt die Note 5,0 in meinem Notenspiegel erhalten und im Abschlusszeugnis aufgeführt, oder wird der Vermerk entfernt, wenn ich die Prüfung in einem zweiten Versuch bestehe?
  13. Ich brauche für ein Stipendium eine Bescheinigung über meinen Notendurchschnitt. Wo bekomme ich diese Bescheinigung?
  14. Ich werde meine Abschlussarbeit wahrscheinlich nicht rechtzeitig abgeben können. Wie kann ich eine Verlängerung der Abgabefrist beantragen?
  15. Ich schreibe gerade an meiner Bachelorarbeit, und mache mir über die Endnote bzw. über das endgültige Transcript of Records Gedanken. Bleiben die Leistungen, die als Streichmodule gewählt worden sind, also deren Note "gestrichen" wird, im ToR erhalten oder werden sie dort samt Note gelöscht?
  16. Gibt es Vorgaben zu der schriftlichen Form der Abschlussarbeit?
  17. Wie finde ich einen Betreuer?
  18. Was mache ich bei Problemen oder Schwierigkeiten mit der Abschlussarbeit?
  19. Wie schreibe ich die Abschlussarbeit?

  1. Welche Sprachkenntnisse muss ich für das Bachelorstudium nachweisen?

    Für die Immatrikulation zum Studium müssen keine Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Bei der Zulassung zur Bachelor-Abschlussprüfung werden laut Prüfungsordnungen Nachweise über die Kenntnis der englischen Sprache (auf Niveau B2) sowie einer weiteren modernen oder historischen Sprache außer der Muttersprache (auf Niveau B1) verlangt. Als Nachweis der Kenntnisse genügt im Regelfall das Abiturzeugnis.
    Zertifikate, die auch ohne zusätzliche Sprachäquivalenz-Bescheinigung für die erwarteten Sprachkenntnisse angenommen werden:
    Als B1 werden anerkannt:

    • ZSL Aufbaukurs II
    • ZSL Brückenkurs I
    Als B2 werden anerkannt:
    • Deutsches Abitur
    • ZSL Brückenkurs II
    • Zusätzlich externe Prüfungen z.B.
      • ALTE: ab Level 3
      • IELTS exam: ab Ergebnis 5
      • Cambridge exam: erfolgreiches FCE A-C
      • TOEIC: ab 541 Punkten
      • TOEFL iBT: ab 87 Punkten

    Wenn man einen Nachweis hat, bei dem man nicht sicher ist, ob er für das gegebene Niveau ausreicht, kann man sich von Dr. Klaus Kempter im GPA auch eine Sprachäquivalenz-Bescheinigung ausstellen lassen. Solche Fälle sind zum Beispiel ein hier nicht aufgelistetes Zertifikat oder x Jahre Sprachunterricht in der Oberstufe.

  2. Wo bekomme ich ein Transcript of Records?

    Ein offizielles Transcript of Records wird beim Gemeinsamen Prüfungsamt oder im Sekretariat ausgestellt. Ansonsten kann man sich im LSF einen Notenspiegel ausdrucken lassen.

  3. Wie funktioniert das mit der Abschlussprüfung?

    Siehe hier.
    Eine Zusammenfassung über alles Wissenswerte bezüglich der Abschlussprüfung findet man außerdem hier.

  4. Wie und wann soll man sich am Ende des Studiums exmatrikulieren lassen? Was passiert, wenn man mitten eines Semesters mit dem Studium fertig ist - wird man sofort exmatrikuliert?

    Während der gesamten Abschlussphase muss man immatrikuliert sein. Es ist durchaus möglich, dass die letzte Leistung (i.d.R. die mündliche Abschlussprüfung) nicht am Ende eines Semesters erfolgt. Das ist aber kein Problem.

    Generell kann man selbst bestimmen, wann man exmatrikuliert werden will:

    • Man kann abwarten, dass man "des Amtes wegen" (also i.d.R. wegen fehlender Rückmeldung) am Ende des Semesters exmatrikuliert wird. Oder man kann selber den Antrag auf Exmatrikulation abgeben. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
      • Man gibt an, am Ende welches Semesters man kein/e Student/in mehr sein möchte. In diesem Fall bleibt man wirklich bis Ende des Semesters Studierende/r.
      • Man gibt einen genauen Tag an, ab dem kein Studierendenstatus mehr gewünscht wird (z.B. weil man ab diesem Zeitpunkt eine Stelle annehmen möchte).
    • Für den zweiten Fall gilt (aus dem Text des Antrags): "Wer sich innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn exmatrikuliert, erhält den Verwaltungskostenbeitrag (§12 LHGebG), den Beitrag für den Studierendenrat und die Komplementärfinanzierung für das Semesterticket zurück." Für die Rückzahlung des Studierendennwerksbeitrag muss man einen Antrag beim Studierendenwerk Heidelberg stellen.

    Die Exmatrikulation kann man persönlich erledigen (Seminarstr. 2), oder per Post. Am Ende bekommt man eine Bescheinigung über die Exmatrikulation und alle Unterlagen, die bei der Universität während des Studiums gelagert worden sind (wie abgegebene Hochschulzugangsberechtigung und Ähnliches). Es ist zu beachten, dass man nur mit beantragter Exmatrikulation eine offizielle Exmatrikulationsbescheinigung erhält!

    Weitere Informationen zur Exmatrikulation:

    Formalia an der Universität Heidelberg

  5. Ich würde gerne meine Abschlussarbeit extern in einem Betrieb schreiben. Unter welchen Bedingungen ist das möglich?

    Grundsätzlich darf man die Abschlussarbeit "extern" bei einer Firma schreiben, bei der man einen persönlichen Betreuer hat. In der Regel hat man in diesem Betrieb bereits gearbeitet (z.B. Praktikum oder als Werkstudent) und es ergeben sich praxisnahe Aufgaben für eine Abschlussarbeit. Formal muss man beachten, dass die Abschlussarbeit in erster Linie durch eine Person, die am ICL angestellt ist, betreut werden muss. Auch einen Zweitbetreuer wählt man aus der Gruppe der Prüfungsberechtigten. Die Liste dieser Personen kann man im Sekretariat nachfragen oder in der Zusammenfassung zur Abschlussphase nachlesen. Der Betreuer im Betrieb ist also eine dritte Person. Der Erstbetreuer muss prüfen, ob das Thema für eine CL-Abschlussarbeit geeignet ist, gegebenenfalls muss man das Thema anpassen bzw. ändern.

  6. Wie schnell muss ich mich nach der letzten Prüfungsleistung zur Abschlussprüfung anmelden?

    Man muss sich innerhalb von acht Wochen nach Ablegung der letzten studienbegleitenden Prüfungsleistung -- zum Beispiel Klausurtermin oder Abgabe einer Hausarbeit -- für die BA- bzw. MA-Arbeit anmelden.

  7. In der PO steht, dass man 8 Wochen Zeit hat sich "nach Ablegung der letzten studienbegleitenden Prüfung (beide Fächer)" für die Bachelorarbeit anzumelden. Gibt es auch nicht studienbegleitende Prüfungen, die man ablegen muss?

    Alle vorgeschriebenen Leistungen des Studiums im Hauptfach und Beifach, inklusive der ÜK-Leistungen, die auch das Softwareprojekt und das Praktikum (PO-BT, Paragraph 3/(4)) beinhalten, sind studienbegleitende Prüfungen.

  8. Wie meldet man sich für die mündliche Prüfung an?

    Man meldet sich mit dem Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Abschlussprüfung für die "Bachelor-Prüfung" an. Das heißt im engeren Sinne, dass man mit der Bachelorarbeit anfängt. Den Zeitpunkt der mündlichen Prüfung muss man mit dem Betreuer/Prüfer persönlich vereinbaren, es gibt jedoch keine offiziellen Anmeldeformulare dafür. Letzte Leistungen kann man dann "bis zum Beginn der Vorlesungszeit des auf die Abschlussprüfung folgenden Semesters" nachreichen.

  9. Ich kann mich für die BA-Prüfung nicht im LSF anmelden.

    Die Anmeldung zur BA-Prüfung (Module "BA-Thesis" und "Oral Exam") erfolgt ausschließlich beim GPA mit der offiziellen Anmeldung zur Bachelorarbeit (Details siehe hier), es ist also in Ordnung, dass man sich im LSF dafür nicht anmelden kann.

  10. Welche Bearbeitungszeit gilt für die Bachelorarbeit?

    Im Allgemeinen Teil der Prüfungsordnung (PO/AT) steht die Frist mit 9 Wochen, im Besonderen Teil (PO/BT) werden 3 Monate für die Bearbeitung angegeben. Immer, wenn eine Diskrepanz zwischen den zwei Teilen der PO besteht, gilt der Besondere Teil, also hier 3 Monate :)

  11. Was sind Streichmodule?

    In der PO-BT §8, Abs. 3 steht, dass bestimmte Module aus der Gesamtnotenberechnung herausgenommen werden können. Der/die Studierende kann bei der Anmeldung zur BA-Prüfung im GPA angeben, ob und welche Leistungen für die Berechnung der Endnote nicht betrachtet werden sollen. Dies erfolgt durch einen formlosen, schriftlich verfassten Brief (E-Mail reicht) ans GPA (an Herrn Klein). Dabei soll Folgendes zu den ausgewählten Modulen angegeben werden: Modulnummer, Modulbezeichnung, Anzahl der Leistungspunkte, Note.
    Anzahl der Streichpunkte:

    • Haupt- und Kernfach (100%75%): max. 24 LP
    • 1./2. Hauptfach (50%): max. 12 LP
    • Beifach (25%): max. 6 LP
    • Ergänzungsbereich: max. 8 LP

    Achtung:
    • Nur ganze Module können aus der Wertung ausgeklammert werden, nicht jedoch einzelne Veranstaltungen. Somit sind die Leistungen im Modul "Core Studies in CL" nicht streichbar.
    • Generell nicht streichbar sind: Bachelorarbeit, mündliche Prüfung, Software-Projekt

  12. Ich habe mich für einen Kurs angemeldet, bin aber leider durchgefallen. Bleibt die Note 5,0 in meinem Notenspiegel erhalten und im Abschlusszeugnis aufgeführt, oder wird der Vermerk entfernt, wenn ich die Prüfung in einem zweiten Versuch bestehe?

    Im Notenspiegel bleibt die 5,0 als Note für den ersten Versuch erhalten, aber ausschließlich die verbesserte Note wird in die Modul- und Gesamtnote einbezogen. Der Notenspiegel ist aber eigentlich nicht Teil des offiziellen Zeugnisses.
    Im Hauptblatt des Abschlusszeugnisses ist nur die Endnote aufgeführt, außerdem bekommt man ein Diploma Supplement, das allgemeine Beschreibungen der Studieninhalte enthält.

  13. Ich brauche für ein Stipendium eine Bescheinigung über meinen Notendurchschnitt. Wo bekomme ich diese Bescheinigung?

    Der endgültige Notendurchschnitt wird erst berechnet, wenn man alle Leistungen im Studium erbracht hat. Dann ist dieser Durchschnitt auch im Notenspiegel ersichtlich.
    Falls ein vorläufiger Notendurchschnitt berechnet werden muss, kann einem das Gemeinsame Prüfungsamt weiterhelfen. Der vorläufige Notendurchschnitt wird dann anhand der bereits abgeschlossenen Module berechnet.

  14. Ich werde meine Abschlussarbeit wahrscheinlich nicht rechtzeitig abgeben können. Wie kann ich eine Verlängerung der Abgabefrist beantragen?

    Eine gewünschte Verlängerung muss frühzeitig mit dem Erstbetreuer besprochen werden. Ein formloser Antrag muss beim GPA vor der Bearbeitungsfrist gestellt werden. (Wie kurzfristig der Antrag gestellt werden darf, ist aktuell nicht geregelt. Es ist sinnvoll, den Antrag mind. 2 Wochen vor der Bearbeitungsfrist zu stellen.)
    In der Regel bestätigt der Betreuer seine Einwilligung in die Verlängerung durch seine Unterschrift auf dem Antrag des/der Studierenden; der/die Studierende gibt diesen Antrag beim GPA ab. Wenn es schnell gehen muss, kann auch der Betreuer direkt das Gemeinsame Prüfungsamt anschreiben.
    Die Bearbeitungsfrist kann um bis zu 3 Wochen verlängert werden (PO-BT-§6(1)), die neue Frist muss eindeutig angegeben werden.

  15. Ich schreibe gerade an meiner Bachelorarbeit, und mache mir über die Endnote bzw. über das endgültige Transcript of Records Gedanken. Bleiben die Leistungen, die als Streichmodule gewählt worden sind, also deren Note "gestrichen" wird, im ToR erhalten oder werden sie dort samt Note gelöscht?

    Bei Streichmodulen wird im Transcript of Records (Notenspiegel) nur die Note entfernt, bzw. auf "bestanden" gesetzt, die Leistung selbst bleibt im Notenspiegel erhalten.

  16. Gibt es Vorgaben zu der schriftlichen Form der Abschlussarbeit?

    Es gibt keine generellen institutsweiten Vorgaben zur Form. Diese, insbesondere Länge und Struktur, muss mit dem Betreuer persönlich geklärt werden. Hier gibt es allerdings eine LaTex-Vorlage, an der man sich orientieren kann.

  17. Wie finde ich einen Betreuer?

    Gutachter/Betreuer müssen (Honorar-)Professoren am ICL sein, oder Gruppen/Projektleiter eines ICL Projekts mit spezieller Prüfungserlaubnis sein. Zur Anmeldung der Thesis muss der Erstgutachter feststehen, der Zweitgutachter muss bei Einreichung feststehen. Mindestens ein Gutachter muss hauptberuflich am ICL tätig sein. Siehe Folien zur Abschlussphase, Seite 6 für die komplette Liste. Manche Betreuer stellen eine Liste von konkreten Themen online zu Verfügung. In der Regel hilft es, sich die Themen abgeschlossener Abschlussarbeiten anzusehen und die Themen mit den eigenen Interessen abzugleichen, um ein Gespür für die thematische Richtung der potentiellen Betreuer zu bekommen, und diese dann in der Sprechstunde zu besprechen.

  18. Was mache ich bei Problemen oder Schwierigkeiten mit der Abschlussarbeit?

    Zuerst das Gespräch mit dem Betreuer suchen, vor allem wenn es um das Inhaltliche oder Organisatorische geht: Oft gibt es Unklarheiten oder Missverständnisse, die schnell geklärt werden können, sobald man sie nur anspricht - nur Mut! Darüber hinaus kann man sich an abschlussarbeiten@cl.uni-heidelberg.de, die Fachschaft oder die Studienberatung wenden.

  19. Wie schreibe ich die Abschlussarbeit?

    Eine Sammlung von Informationen und Guidelines dazu: Leitfaden zur Abfassung wissenschaftlicher Arbeiten, Ruhr-Universität Bochum, Katarina Klein, Leitfaden zur Abfassung wissenschaftlicher Arbeiten, TU Dresden, Maria Lieber, Dos and Donts, Uni Heidelberg, Anette Frank.

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