Regelungen zu Präsenzveranstaltungen im Wintersemester 2020/21
Wir informieren auf dieser Seite alle Studierenden über die Regelungen zur Teilnahme an Präsenzveranstaltungen im WS 2020/21 im Rahmen der Studiengänge des Instituts für Computerlinguistik, vorbehaltlich möglicher Änderungen durch das Infektionsgeschehen.
Wichtig: Die nachfolgenden Informationen basieren auf den Bekanntmachungen der Universität vom 31. Juli 2020 inkl. Updates vom 11.August 2020. Maßgeblich sind zu jedem Zeitpunkt die aktuellen Regelungen und Richtlinien der Universität auf diesen Webseiten.
Diese besagen (im Wortlaut):
Die CoronaVO verpflichtet die Universität dazu, bei allen anderen Besucher*innen, Nutzer*innen und Teilnehmenden von Veranstaltungen folgende Daten zu erfassen: Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit, sowie Telefonnummer. Um diese Aufgabe zu erleichtern, wurden Formulare zur Datenerhebung vorbereitet, die von der jeweiligen Einrichtung im (beschreibbaren) ersten Teil ausgefüllt und danach in der erforderlichen Menge ausgedruckt werden können. Individuell ist der zweite Teil dann von den Besucher*innen, Nutzer*innen und Teilnehmenden der jeweiligen Veranstaltung auszufüllen. Diese Dokumentationen dienen der Nachverfolgung möglicher Infektionsketten und müssen vier Wochen lang aufbewahrt und danach datenschutzkonform (in Datenschutzcontainern) vernichtet werden.Wir erheben daher im Wintersemester 2021 für jede Veranstaltung, die in Präsenz durchgeführt wird, von allen Teilnehmer*innen die folgenden Daten:
- Vor- und Nachname
- Anschrift
- Datum und Zeitraum der Anwesenheit
- Telefonnummer
Für jede Präsenzveranstaltung legen die Dozent*innen am Eingang des Raums Formulare zur jeweiligen Lehrveranstaltung aus sowie die Datenschutzerklärung.
Jede/r Studierende muss, bevor er/sie den Raum der Lehrveranstaltung betritt, im Formular die folgenden Angaben abgeben:
- Vor- und Nachname
- Anschrift
- Datum und Zeitraum der Anwesenheit
- Telefonnummer
und erklärt durch seine/ihre Unterschrift, dass er/sie
- in keinem Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehe oder stand bzw. seit dem letzten Kontakt mind. 14 Tage vergangen sind.
- keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörung, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweist.
Grundsätzlich gilt für das Betreten der Gebäude der Universität:
(...) Ein Betreten von universitären Einrichtungen [..] nur für Personen zulässig [ist], welche „schlüssig“ erklären, dass sie nicht in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen, seit dem letzten Kontakt mehr als 14 Tage vergangen sind oder dass sie nicht die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen
Über diese Bedingung für das Betreten universitärer Einrichtungen informieren Plakate zur "Zutritts- und Teilnahmeregelung für alle Mitglieder und Besucher*innen der Universität" durch Aushang an Eingängen von Gebäuden und Bereichen.
Mit dem Betreten der Universität Heidelberg bzw. der Teilnahme an einer universitären Veranstaltung erklären Sie daher zugleich, dass die o.g. Ausschlussgründe nicht vorliegen.
Dennoch müssen Sie für den Besuch einer Präsenzlehrveranstaltung zwingend Ihre Kontaktdaten zur Verwahrung bereitstellen.
Sollte eine Person der Ansicht sein, dass die Einhaltung des Zutritts- und des Teilnahmeverbots für sie im Einzelfall nicht zumutbar ist, möge diese bitte frühzeitig mit der Geschäftsführung der jeweiligen Einrichtung bzw den Verantwortlichen für die betreffende Veranstaltung aufzunehmen. (Quelle: Handreichungen der Universität)
Cheat Sheet for Students:
- Innerhalb der Gebäude der Universität sind Sie (Stand 11.08.2020) verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen:
Generell gilt für alle Gebäude und Verkehrsflächen der Universität die Empfehlung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Verpflichtend ist die Mund-Nasenbedeckung dort, wo die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.
Die jeweils aktuell gültigen Bedingungen sind von Ihnen hier abzurufen. - In Corona-Zeiten haben Sie jederzeit einen Stift bereit, um Formulare mit Ihrem eigenen Stift ausfüllen zu können.
- Wollen Sie eine Präsenzveranstaltung besuchen,
- muss die Dozent*in hierüber informiert sein (um die Einhaltung der Abstandsregeln garantieren zu können)
- müssen Sie die o.g. Kontaktdaten in vorbereitete Formulare eintragen und die Teilnahmeerklärung unterschreiben. Damit erklären Sie mit Unterschrift, dass Sie zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bzw. der Abgabe in keinem Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen bzw. seit dem letzten Kontakt mind. 14 Tage vergangen sind. Außerdem erklären Sie, dass Sie keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörung, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen.
- müssen Sie jederzeit die Abstands- und Hygieneregeln einhalten.
- Die Teilnahmeerklärung ist so formuliert, dass Sie mit dem Betreten der Universität Heidelberg bzw. der der Teilnahme an einer universitären Veranstaltung zugleich erklären, dass die o.g. Ausschlussgründe (Kontakt zu einer infizierten Person innerhalb der letzten 14 Tage bzw. Symptome einer Coronaerkrankung) für Sie nicht vorliegen.
- Dennoch müssen Sie zwingend Ihre Kontaktdaten zur Verwahrung bereitstellen, wenn Sie an einer Präsenzsitzung teilnehmen wollen.
- Ihre Daten unterliegen einem strengen Datenschutz.
Freuen Sie sich, denn das war es auch schon für Sie!
Für die Dozent*innen besteht weitaus größerer Handlungsbedarf.